Mittwoch, 21. April 2010

Links zu rechtswidrigen Inhalten unzulässig: Twitterer haftet für Link #recht #twitter #socialmedia

Links zu rechtswidrigen Inhalten unzulässig

Twitterer haftet für Link

tga

21.04.2010 12:25

Links zu rechtswidrigen Inhalten unzulässig

Twitter-Nutzer dürfen nicht auf rechtwidrige Inhalte verlinken - falls sie es doch tun, haften sie dafür. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden. Dieser spezielle Fall fiel unters Wettbewerbsrecht.

Der Hintergrund: Ein anonymer Nutzer hatte in mehreren Foren geschäftsschädigende Behauptungen über ein Unternehmen aufgestellt, die nicht der Wahrheit entsprachen. Ein ehemaliger Geschäftspartner dieses Unternehmens, der nach Vertragsbeendigung in derselben Branche tätig war, hatte via Twitter mit dem Hinweis "sehr interessant" auf die Forenbeiträge verlinkt - obwohl er wusste, dass die Behauptungen falsch waren.

Die Richter gaben dem betroffenen Unternehmen Recht und erließen eine einstweilige Verfügung gegen den Twitter-User. "Durch die bewusste Linksetzung hat sich der Antragsgegner die Inhalte zueigen gemacht", erklärte der Rechtsanwalt des Unternehmens, Hajo Rauschhofer in einer Stellungnahme. Grundsätzlich sei ein Seitenbetreiber verantwortlich, wenn er Links zu rechtswidrigen Inhalten setzte. Es mache keinen Unterschied, ob dies von der eigenen Webseite oder über den eigenen Twitter-Account erfolge.

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